Brandschutztüren dürfen nur mehr in systemgeprüfte Zargen verbaut werden. Der Türenhersteller gibt das System vor, wodurch der Bauablauf aber nicht einfacher wird. Christian Weißmann erklärt worauf zu achten ist.
Feuerschutztüren müssen der ÖNorm B 3850 entsprechen und die Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente, Ausgabe 2014 04 01, einhalten.
Seit Jänner 2016 sind die letzten Übergangsfristen abgelaufen. Seither MÜSSEN Zarge, Türblatt und Beschläge gemeinsam systemgeprüft sein. Das FS-Element ist nur mehr als „Gesamtelement“ (Türe, Zarge, Beschläge, Hinterfüllung, etc.) in den Verkehr zu bringen. Das Mischen beliebiger Produkte ist nicht mehr zulässig!
Das wirft spannende Fragen & Thematiken auf
- Wie sollte damit umgegangen werden, wenn wie üblich Baufirma oder Trockenbauer die Stahlzarge liefert und einbaut, aber ein Türentischler die Brandschutztüre liefert und montiert?
- Die Zargen werden im Zuge der Bauarbeiten montiert – wesentlich früher als die Türen. Wie kann am besten voraus geplant werden, wenn meist zum Zeitpunkt der Zargenbestellung der Türenlieferant noch gar nicht feststeht?
- In Bestandszargen kann kein Brandschutztürblatt montiert werden, auch wenn vorher bereits eine Brandschutztüre verbaut war! Wie können im Vorhinein schwerwiegende Komplikationen bei Sanierungen verhindert werden?
- Der Auftraggeber kann keine Beschlagsteile beistellen, da nur mehr das Gesamtelement in den Verkehr gebracht werden darf.
Richtig planen & reagieren
Wie können Auftraggeber und Projektplaner die richtige Umsetzung der Brandschutztürelemente gewährleisten, die auch nachhaltig Prüfungen standhält?
- Am besten werden Zarge, Türe und Beschläge von derselben Firma geliefert und verbaut.
- Bereits in der Angebots-/Ausschreibungsphase für Bauarbeiten muss die genaue Ausführung der Brandschutztüre und deren Hersteller klar sein! Der Hersteller, der die Brandschutztüre liefern wird, muss den Zargentyp und den systemkonformen Einbau vorgeben. Das kann Auswirkungen auf die Preisbildung haben, da je nach Türhersteller diese Vorgaben differieren!
- Bei ausländischen Produkten ist höchste Sorgfalt geboten! Die Vorgaben sind geltendes österreichisches Recht, es müssen also auch ausländische Feuerschutz-Elemente dementsprechend gekennzeichnet sein. Verlangen Sie deshalb vor Bestellung unbedingt die entsprechenden Prüfzeugnisse und lassen Sie sich die Systemkonformität in Bezug auf die österreichischen Bestimmungen schriftlich bestätigen. Problematisch ist, dass ausländische Hersteller meist die Gesetzeslage nicht kennen!
- Arbeiten Sie nur mit namhaften Produkten, Verarbeitern!
Frage der Haftung
Können Auftraggeber wie beauftragte Firmen bei Ignorieren der Bestimmungen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Definitiv ja. Versagt im Brandfall ein Feuerschutz-Türelement, wird von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen überprüft, ob das Unternehmen, das die Produkte in Umlauf gebracht hat (ÜA-Kennzeichner), alle geltenden Vorschriften (richtige Kombination, richtiger Einbau usw.) eingehalten hat. Weiters wird natürlich ein mögliches Mitverschulden aller Beteiligten (Prüfingenieur, Architekt, Planer, ÖBA, Generalunternehmer, Baumeister, Trockenbauer, Türentischler usw.) geprüft. Schlagwort: Prüf-, Warn- und Hinweispflicht! Diese Mitverantwortung kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Brandschutztüren-Checklist: Unsere 8 Top-Tipps
- Genaue Recherche der Anforderungen an das Türblatt bei den involvierten Behörden
- Vor Erstellung einer Ausschreibung Rücksprache mit den einzelnen Produzenten halten
- Rechtzeitiges Ausschreiben der Zarge, passend zum Brandschutztür-Element — Zarge, Türblatt und Beschlag müssen miteinander kompatibel sein!
- Systemhersteller bereits bei der Ausschreibung der Zarge angeben
- Abklären, welche Beschläge möglich – also geprüft – sind
- Bestimmen, welche Unterkonstruktion bei Ständerwänden notwendig ist – U-Aussteifungsprofil oder Formrohre?
- Abklären, wie die Befestigung der Zarge an der Unterkonstruktion durchgeführt werden müssen
- Abstimmen, wer welchen Bestandteil (Trockenbauer montiert die Zarge, der Tischler die Türe) montiert und wer die ÜA-Kennzeichnung durchführen kann und darf
Ing. Christian Weißmann: Komplettanbieter & fremdüberwacht
Durch dieses aufwendigere Prozedere der Fremdüberwachung haben Sie die Sicherheit, dass von uns gelieferte Brandschutztürelemente allen einschlägigen, gesetzlichen Vorgaben entsprechen und funktionstüchtig verbaut sind.
Als Komplettanbieter für Brandschutztüren sind wir in der Lage, sowohl Zarge, als auch Türblatt samt Einbau aus einer Hand zu gewährleisten. Zudem lassen wir uns fremdüberwachen. Das bedeutet, dass nicht wir die verpflichtende ÜA-Plankette anbringen, sondern das geschulte Personal unseres Lieferanten prüft den Türeinbau vor Ort. Ein Protokoll wird verfasst und nur bei ordnungsgemäßer Funktion der Brandschutztüre die ÜA-Plankette angebracht. Durch dieses aufwendigere Prozedere der Fremdüberwachung haben Sie die Sicherheit, dass das von uns gelieferte Brandschutztürelement allen einschlägigen, gesetzlichen Vorgaben entspricht und auch funktionstüchtig verbaut ist.
Hallo zusammen,
herzlichen Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Brandschutztüren. Von den angesprochenen neuen Richtlinien hatte ich bisher noch nicht gehört. Allerdings werde ich mich genauer zu diesem Thema informieren. Mein Mann und ich betreiben ein kleines Restaurant und wollen immer auf dem neusten Stand der Sicherheitsbestimmungen sein.
Danke für das freundliche Feedback. Es freut uns, dass Ihnen unser Blog gefällt. Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.
PS: Wenn sie sich zu unserem Blog anmelden, erhalten sie etwa jeden Monat einen Beitrag rund um das Thema Innenausbau.
Danke, dass Sie diese neuen Richtlinien für Brandschutztüren erklären. Es ist in der Tat so, dass man dann richtig planem muss. Ich gehe davon aus, dass Unternehmen, die solche Türen und Zargen bauen, auch die Richtlinien kennen?
Unternehmen die sich mit Brandschutztüren beschäftigen sollten selbstverständlich die einschlägigen Vorschriften kennen. Problematisch ist, dass Türzargen meist viel früher am Bau benötigt werden als die Türen. Und hier kommt es immer wieder seitens Bauherrschaft zu missverständlichen Beauftragungen.
Plötzlich muss die Baufirma das Türblatt liefern und nicht der Tischler! Da die Baufirma die Zarge geliefert hat!!
Beim Umbau unserer Büroräume sollen auch Brandschutztüren eingebaut werden. Ich hoffe, dass inzwischen die Tischler bereits die korrekten Zargen mitliefern. Vielen Dank auch für die Checkliste, die ich vorsichtshalber an den Handwerker weiterleiten werde. VG
Es freut mich, dass unser Blog bei Ihren Fragestellungen weiterhilft!
Brandschutztüren sind mit einer ÜA Plankette auszustatten. Fachfirmen müssen zertifiziert werden, um dies tun zu können. Daher bin ich sicher, dass diese Firmen die gültige Rechtslage kennen und auch einhalten.
Ein Unternehmen hat bei mir eine Brandschutztüre inpeziert, darauf eine Prüfplakette angebracht aber weigert sich einen Inspektionsbericht zu erstellen – bitte um Info ob ein Inspektionsbericht verlangt werden kann bzw. ausgestellt werden muss? Gibt es dafür einen Literaturverweis?
Expliziter Prüfbericht ist an sich keiner nötig, auf der Prüfplankette muss das Prüfdatum und die prüfende Firma angeführt sein, eventuell auch wann der nächste Kontrolltermin nötig ist. (Fallweise ist das bei Türbeschlägen, die an Brandmeldeanlagen angeschlossen sind, nötig)
Die Prüfplakette sagt aus, dass die Türe zum auf der Plakette eingestanzten Datum voll funktionstüchtig war. Die anbringende Firma haftet dafür – daher muss sie auch auf der Prüfplakette ersichtlich sein.
Detaillierte Auskunft erhalten Sie hier: https://www.oib.or.at/de/kennzeichnung-und-zulassung-von-bauprodukten/baustofflisten/baustoffliste-%C3%B6/%C3%BC-nachweise
Vielen Dank für den Beitrag zu Feuerschutztüren. Mein Onkel möchte sein Haus besser vor Bränden schützen und sucht deshalb nach Feuerschutztüren aus Holz. Gut zu wissen, dass man vor dem Kauf herausfinden sollte, welche Anforderungen an das Türblatt gestellt werden.