Feuer & Flamme: Neue Bestimmungen für Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen bei Brandabschnitten sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Bereich verpflichtet eingesetzt werden. Sie müssen das Fortschreiten von Bränden verhindern. Die Brandschutz-Bestimmungen in Österreich werden laufend adaptiert und wurden in Bezug auf Türelemente strenger reglementiert. Ing. Christian Weißmann berichtet deshalb heute über die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Brandschutztüren.

Zarge und Türe ausschließlich von einem Lieferanten

Schon in einem früheren Blogbeitrag haben wir über die damals aktuellen Brandschutz-Bestimmungen, und damit vor allem die Richtlinien für Zargen, berichtet. Inzwischen wurden die Gesetze rund um das Thema Feuerschutz-Türelement weiter verschärft und damit spannende neue Thematiken für Bauherren, Architekten und ausführende Unternehmen aufgeworfen. Die wichtigste Änderung seither: Brandschutzzarge und Brandschutztürblatt können ausschließlich nur noch gemeinsam von einem ÜA-zertifizierten Lieferanten geliefert werden.

Die langjährig eingeführte Praxis der Baumeister/Trockenbauer liefert und montiert die Zarge, ein Tischler liefert und montiert das Türblatt ist bei Brandschutztüren nicht mehr möglich!

Brandschutztuer-Weissmann

Die größte Änderung: Zarge und Türblatt müssen gemeinsam von einem Lieferanten geliefert, montiert und überprüft werden.

So muss beispielsweise ein Trockenbauer, der Ihnen die Brandschutzzarge liefert und montiert auch zwangsläufig die Türe liefern, einbauen und kennzeichnen.

Für die Planung ist also wichtig, das exakte Brandschutztürenmodell frühzeitig festzulegen und auch den Lieferanten frühestmöglich zu bestimmen. Denn die Zarge muss bereits in der Rohbauphase bereitgestellt werden.

Feuerschutztüren müssen in Österreich generell der ÖNORM B 3850 entsprechen und die Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente, Ausgabe 2014 04 01, einhalten. Der gewählte Trockenbauer wiederum, muss Erfahrung im Einbau von Brandschutzargen aufweisen, denn je nach Systemhersteller gibt es für optisch gleich aussehende Produkte unterschiedliche Einbauvorschriften. So geben manche Systemhersteller UA Profile vor, während andere Formrohre verwenden. Auch die einzulegende Steinwolle muss – aufgrund unterschiedlicher Raumgewichte – definiert werden.

Kennzeichnungspflicht für bessere Nachvollziehbarkeit

Branschutztuer-Plakette-Weissmann

Die Plakette einer Brandschutztür (hier von Baustoff + Metall) gibt Auskunft über wichtige Details zur Türe (Hersteller, Türsystem, Auslieferungsdatum), deren Einbau (Auftraggeber, Montagefirma) und deren Standort (Objekt, Stockwerk, Raumnummer). EI2 30-C erläutert die Brandschutzqualifikation der Türe.

Durch die verschärfte Kennzeichnungspflicht können alle Details zum Türelement auch nachträglich ausgelesen werden. Im Brandschadensfall, kann die Behörde so nachvollziehen, mit welchen Materialien gearbeitet wurde und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Hier werden alle Arbeitsschritte, von der Planung, über die Lieferung, bis zum Einbau genau dokumentiert und festgehalten. Im Ernstfall können alle Beteiligten also relativ einfach ausgeforscht werden und in die Haftung kommen.

Klassifizierungsschluessel-Brandschutz-Weissmann

Klassifizierungsschlüssel am Beispiel einer Feuerschutztür ©IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung Gesellschaft m.b.H.

Brandschutzbezeichnungen sind europäisch genormt und in französischer Sprache gehalten. Dadurch entstehen die für uns eher eigenwilligen Kürzel. Eine detailliertere Erklärung zum Klassifizierungsschlüssel erhalten Sie hier.

Die richtige Vorgehensweise – Empfehlung von Ing. Christian Weißmann

Ich empfehle Ihnen folgende Vorgehensweise bei der richtigen Wahl Ihrer Feuerschutztür:

  1. Recherchieren Sie die behördlichen Anforderungen an das Türblatt
  2. Wählen Sie das passende Türsystem und den Hersteller bereits in der Planungsphase
  3. Achten Sie in Ihrer Baumeister/Trockenbau-Ausschreibung darauf, Details zu den Brandschutzzargen abzufragen:
    1. Wählen Sie vorher den Hersteller und das Türmodell aus, legen Sie schon in der Ausschreibung die Einbauanleitung der Türzarge bei. So können Unklarheiten vermieden werden.
    2. Soll die Baufirma oder der Trockenbauer die Zarge anbieten und liefern, so ist diese/r automatisch auch für die Lieferung und Montage der Tür verantwortlich.
  4. Spätestens bei Baubeginn muss der Türenlieferant feststehen, da sonst die zeitgerechte Lieferung der Zarge nicht gewährleistet werden kann.

Wir nehmen die Herausforderung mit Brandschutztüren an

Als Komplettanbieter für Brandschutztüren sind wir in der Lage, sowohl Zarge, als auch Türblatt samt Einbau aus einer Hand zu anzubieten. Ihr Vorteil: Nicht wir selbst übernehmen die Anbringung der verpflichtenden ÜA-Plankette, sondern das geschulte Personal unseres Lieferanten prüft vor Ort den Türeinbau. Unser Lieferant verfasst ein Protokoll und nur bei absolut ordnungsgemäßer Funktion der Brandschutztüre wird die ÜA-Plankette angebracht. Durch dieses aufwendigere Prozedere der Fremdüberwachung haben Sie die Sicherheit, dass von uns gelieferte Brandschutztürelemente allen einschlägigen, gesetzlichen Vorgaben entsprechen und funktionstüchtig verbaut sind.

Sie planen ein Projekt zum Thema Brandschutz und möchten, dass wir Sie unterstützen? Kontaktieren Sie uns jederzeit per E-Mail unter office@weissmann.at oder telefonisch unter +43 12597373.

8 Comments

  1. Ich denke, dass die Plakette einer Brandschutztür sehr wichtig ist. Diese sollte möglichst auffällig sein, damit die Tür auch als Brandschutztür wahrgenommen wird. Dies führt zu einem anderen Bewusstsein, was die Schließung und Öffnung und vor allem das Verkeilen der Tür betrifft. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

    • Ing. Christian Weißmann

      Es freut mich Ihr Interesse an unserem Beitrag. Tatsächlich sind sich viele verantwortliche Stellen der rigiden Bestimmungen nicht bewusst. Dass durch negieren dieser Bestimmungen persönliche Haftung entstehen kann, erst recht nicht. Man muss auch sagen, diese Bestimmungen sind nicht erlassen worden um die Menschheit zu ärgern. Sie sind Ergebnis trauriger Katastrophen wie Kaprun. Hier sind Menschen weit weg von der Brandstelle verstorben weil Rauchgase schlecht schließende Brandschutztüren überwunden haben!

  2. Man soll die behördlichen Anforderungen an das Türblatt beachten, weil es auf jeden Fall wichtig für die Brandschutztüren ist. Es ist interessant, welche gesetzlichen Bestimmungen die Behörden haben. Ich informiere mich noch. Danke für die Informationen!

    • Ing. Christian Weißmann

      Vielen Dank für Ihren Input! Die behördlichen Vorgaben werden immer restriktiver. Bitte beachten Sie, dass nur noch Türelemente die GLEICHZEITIG in Verkehr gebracht wurden, verbaut werden dürfen. Also Zarge und Türe gemeinsam. Wer die Zarge liefert, muss ganz automatisch auch das Türblatt samt aller Beschläge liefern!

  3. Danke für die Info, dass Zarge und Tür von einem Lieferanten kommen muss, wenn man die Richtlinien für Brandschutztüren zukünftig einhalten möchte. Wir haben welche aus Holz, was erstmal komisch klingt. Sie sollen aber sehr sichre sein und fügen sich optisch bei uns gut ein.

    • Ing. Christian Weißmann

      Danke für das Feedback, Brandschutztüren sind tatsächlich meist aus Holzwerkstoffen gefertigt.

      Bei richtigem Aufbau brennt Holz gar nicht so leicht wie erwartet und ist gleichzeitig ein guter Wärmeisolator.

      Brandschutztüren können sehr viel:

      Bei nur 4cm Materialstärke überstehen diese Türen 30 Minuten Beflammung bei ca 1000°C wobei die feuerabgewandte Seite unter ca. 160°C Oberflächentemperatur bleibt! Es darf kein Rauch durch Spalten dringen. Man kann also bei Vollbrand direkt vor solch einer Türe stehen und es passiert einem nichts! Auch das kann Holz.

  4. Wir wollen im Frühjahr ein Haus bauen und auch eine Garage anbauen. Es ist gut zu wissen, dass die Zarge schon beim Rohbau eingebaut werden muss und das der Monteur auch die Feuerschutztür mit liefer sollten. Wir werden uns frühzeitig eine Firma suchen die uns dabei unterstützt.

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