Investitionsprämie des AWS – mit bis zu 14% Förderung ins neue Jahr

Nutzen Sie noch die Investitionsprämie aus dem Jahr 2020! Bis Ende Februar 2021 läuft noch die Frist zur Anmeldung bezüglich einer staatlich geförderten Investitionsprämie. Es handelt sich hier um einen ECHTEN Zuschuss der nicht zurückbezahlt werden muss!!!

Kein Kredit, kein Darlehen – sondern tatsächlich geschenktes Geld vom Staat!

Nutzen Sie die aws (Austria Wirtschaftsservice) Investitionsprämie

WICHTIG: Die Arbeit muss noch nicht ausgeführt sein – lediglich der Auftrag muss vor dem  Stichtag 28.02.2021 vergeben sein!!

WICHTIG: Anmeldeschluss ist der 28.02.2021

Wer wird gefördert:

  • Alle Branchen
  • alle Unternehmensgrößen
  • ausschließlich Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

Höhe der Förderung:

  • 7 % der förderfähigen Investitionen und
  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit

Mindesthöhe der Investition:

EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)

Obergrenze der Investition:

EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Förderbare Kosten:

Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen

Zeiträume für die Investition und Beantragung:

Neuinvestitionen die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.

Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen

Es gibt 2 unterschiedliche Förderungshöhen:

7% des Nettobetrages für Investitionsgüter jeglicher Art. Also auch für Umbau- Ausbau- und Renovierungsarbeiten. ACHTUNG: Auch Malerarbeiten fallen darunter.

Sollte die durchgeführte Investition zu Energieeinsparungen oder sonstiger Ökologisierung führen sind sogar 14% Förderung möglich!

Beispiele für 14% Förderung:

  • Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke
  • Fassadendämmung
  • Fenstertausch
  • Dämmung bei Dachausbau
  • Tauschen der Beleuchtung auf LED
  • Neue Heizungsanlage, Verbesserung der Heizungsanlage
  • Umstieg von Splitklimaanlage auf Kühldeckensystem
  • Neue Küche, neue Cafeteria: (sparsamere Geräte, Mülltrennsystem)

Nützliche links:

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